Zum Hauptinhalt springen

Regeln beim Umzug

Neben den allgemeinen Mitteilungspflichten als Leistungsbezieher müssen Sie Umzüge innerhalb der Zuständigkeit des Jobcenters Trier-Saarburg als auch in andere Kommunen außerhalb des Jobcenters rechtzeitig mitteilen.

Unterschreiben Sie bitte keinen neuen Mietvertrag bevor Sie nicht Rücksprache mit dem Jobcenter gehalten haben. Dies zur Vermeidung von Rechtsnachteilen und Abklärung der künftig angemessenen Wohnkosten des für Ihre Anschrift nunmehr zuständigen Leistungsträgers. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Zusicherung des neu zuständigen Trägers vor.

Damit verbunden werden dann auch die Übernahme der Umzugskosten durch den alten Träger und die darlehensweise Kautionszahlung des neuen Trägers verbindlich abgestimmt.

Auch Ortsabwesenheiten sind vorher dem Jobcenter mitzuteilen.

Dies ergibt sich aus der Pflicht des Leistungsempfängers orts- und zeitnah erreichbar zu sein um auf Einladungen und Vermittlungsangeboten umgehend reagieren zu können.

Die Ortsabwesenheiten sind von der Vermittlungsfachkraft vorab zu genehmigen. Sofern Sie hierfür wichtige Gründe haben oder ein Urlaub ansteht können Sie bis zu 3 Wochen unter Fortzahlung der Grundsicherung durchgängig Zahlungen erhalten. Längere Unterbrechungen insbesondere aber ungenehmigte auswärtige Aufenthalte führen zu Zahlungseinstellungen und Rückforderung von Leistungen. Sie sind daher gut beraten zur Vermeidung finanzieller Einbußen Ihre Vermittlungsfachkraft hierüber rechtzeitig zu informieren.

Zur Mitteilung Ihres geplanten Umzuges nutzen Sie bitte dieses Dokument.