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Fördermöglichkeiten

Bitte beachten Sie, dass die Hilfeleistungen nur nach vorheriger Genehmigung/Bewilligung durch das Jobcenter gewährt werden können.

Da das Jobcenter nur einen begrenzten finanziellen Spielraum hat, müssen Obergrenzen und Höchstbeträge festgelegt werden, die sich jährlich verändern können.

Soweit sich Fragen ergeben, stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner selbstverständlich zur Verfügung. Sie werden Ihnen weitere Einzelheiten zu den dargestellten Maßnahmen und der Kostenübernahme  gerne erläutern.

Teilnahme an Maßnahmen bei Arbeitgebern

Sofern Sie es wünschen, besteht die Möglichkeit einer Trainingsmaßnahme in Ihrem Betrieb. So können Sie und Ihr künftiger Arbeitnehmer sich unverbindlich kennenlernen.

Hierzu gibt es die Möglichkeit, während des Bezuges von Arbeitslosengeld II für einen begrenzten Zeitraum im Betrieb und seinen Abläufen eingebunden zu werden. Dies mit dem Ziel verbunden, nach Ablauf der Maßnahme eingestellt zu werden.

Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber zum Ausgleich vorliegender Defizite

Arbeitgeber können zur Eingliederung in Arbeit in Abhängigkeit von den Anforderungen des Arbeitsplatzes zum Ausgleich manchmal anfänglich vorhandener Defizite einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Dauer und Höhe der Förderung richtet sich nach individuellen Gegebenheiten und den differenzierten persönlichen Minderleistungen des Arbeitnehmers.

Einstiegsqualifizierungen

Junge Erwachsene haben manchmal aus unterschiedlichsten Gründen Schwierigkeiten nach Abschluss Ihrer Schullaufbahn eine Ausbildungsstelle zu finden. Um sich innerbetrieblich unter Beweis zu stellen und zugleich auf einen Ausbildungsberuf vorbereitet zu werden, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, an einer sechs bis zwölfmonatigen betrieblichen Einstiegsqualifizierung teilzunehmen. Arbeitgeber, die eine solche Qualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefördert werden.

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) haben das Ziel, den Ausbildungserfolg bzw. den Erfolg der Einstiegsqualifizierung zu sichern. Sie können bei Bedarf zu Beginn und jederzeit während der Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung gewährt werden. Ein spezieller Unterricht und gegebenenfalls begleitende sozialpädagogische Betreuung tragen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten bei und fördern das Erlernen fachtheoretischer Kenntnisse und fachpraktischer Fertigkeiten. Dabei entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Der Zeitaufwand für abH beträgt 3 bis 8 Stunden pro Woche.