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Fördermöglichkeiten

Bitte beachten Sie, dass die Hilfeleistungen nur nach vorheriger Genehmigung/Bewilligung durch das Jobcenter gewährt werden können.

Da das Jobcenter nur einen begrenzten finanziellen Spielraum hat, müssen Obergrenzen und Höchstbeträge festgelegt werden, die sich jährlich verändern können.

Soweit sich Fragen ergeben, stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner selbstverständlich zur Verfügung. Sie werden Ihnen weitere Einzelheiten zu den dargestellten Maßnahmen und der Kostenübernahme  gerne erläutern.

Leistungen zur Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
Mit dem Vermittlungsbudget bieten wir Ihnen finanzielle Hilfe an, falls Sie diese zur Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung benötigten. Zum Beispiel können Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen oder Bewerbungskosten aus diesem Budget bestritten werden.

Förderung der beruflichen Weiterbildung
Soweit vorhandene berufliche Qualifikationen im Hinblick auf eine Arbeitsmarktintegration nicht ausreichend vorhanden sind, können Fortbildungsmöglichkeiten genutzt werden, um vorhandene Qualifikationen aufzufrischen, auszubauen oder Qualifikationen neu zu erwerben.

Bei entsprechender persönlicher Eignung und arbeitsmarktpolitischer Notwendigkeit erhalten Sie von Ihrer Vermittlungsfachkraft einen Bildungsgutschein, der bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl eingelöst werden kann.

Daneben besteht die Möglichkeit, dass innerbetriebliche Einzelumschulungen in einem Ausbildungsberuf absolviert werden können.

Teilnahme an Maßnahmen zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme, zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder zur Heranführung an den Arbeits-und Ausbildungsmarkt
Abhängig von Ihren individuellen Verhältnissen und den zwischen Ihnen und Ihrer Vermittlungsfachkraft vereinbarten Strategien zur Integration in den Arbeitsmarkt stehen Ihnen eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verfügung, um wichtige vorbereitende Schritte für Ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu realisieren. Elemente dieser Integrationsschritte können beispielsweise die Teilnahme an Bewerberseminaren oder Maßnahmen zur Weiterentwicklung Ihrer Vermittlungsfähigkeit sein.

Die Teilnahme kann sowohl durch Zuweisung durch das Jobcenter, als auch im Rahmen eines Ihnen während der Beratung ausgehändigten Gutscheines erfolgen. Mit dem Gutschein haben Sie die Möglichkeit, eine zugelassene Maßnahme bei einem zugelassenen Maßnahmeträger Ihrer Wahl selbst auszuwählen.

Teilnahme an Maßnahmen bei Arbeitgebern
Sofern Sie es wünschen, besteht die Möglichkeit einer Trainingsmaßnahme in einem Betrieb. So können Sie und auch Ihr künftiger Arbeitgeber sich unverbindlich kennenlernen.

Hierzu gibt es die Möglichkeit, während des Bezuges von Arbeitslosengeld II für einen begrenzten Zeitraum in einen Betrieb und in deren Abläufe eingebunden zu werden. Dies mit dem Ziel verbunden, nach Ablauf der Maßnahme eingestellt zu werden.

Vermittlungsgutschein
Zur Unterstützung Ihrer Eingliederung in Arbeit kann Ihnen Ihre Vermittlungsfachkraft einen Vermittlungsgutschein aushändigen. Mit dem Vermittlungsgutschein haben Sie die Möglichkeit, einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl einzuschalten. Anlässlich einer Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung erhält der private Arbeitsvermittler unter bestimmten Voraussetzungen eine Vermittlungsvergütung in der Regel in Höhe von 2.000,-- €.

Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber zum Ausgleich vorliegender Defizite
Arbeitgeber können zur Eingliederung in Arbeit in Abhängigkeit von den Anforderungen des Arbeitsplatzes zum Ausgleich manchmal anfänglich vorhandener Defizite einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Dauer und Höhe der Förderung richtet sich nach individuellen Gegebenheiten und den differenzierten gesetzlichen Regelungen u.a. in Abhängigkeit vom Alter sowie einer ggf. vorhandenen Behinderung.

Einstiegsqualifizierungen
Junge Erwachsene haben manchmal aus unterschiedlichsten Gründen Schwierigkeiten nach Abschluss Ihrer Schullaufbahn eine Ausbildungsstelle zu finden. Um sich innerbetrieblich unter Beweis zu stellen und zugleich auf einen Ausbildungsberuf vorbereitet zu werden gibt, es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit an einer sechs bis zwölfmonatigen betrieblichen Einstiegsqualifizierung teilzunehmen. Arbeitgeber, die eine solche Qualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefördert werden.

Schuldner- oder Suchtberatung
Manchmal macht es Sinn, generelle individuelle Problemlagen vor Anwendung anderer aktiver Arbeitsmarktinstrumente zu lösen. Hierzu kann Ihnen das Jobcenter Kontakte zu kommunalen Schuldner– oder Suchtberatungsstellen vermitteln.