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Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben Sie, wenn Sie eine erwerbsfähige Person im Alter von 15 Jahren bis zum gesetzlich festgelegten Regelrenteneintrittsalter sind, Ihren Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Trier-Saarburg haben und hilfebedürftig sind.

Leistungen können Sie ebenfalls als Sozialgeld erhalten, wenn Sie als Angehörige mit einer leistungsberechtigten Person in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (Kinder unter 15 Jahre sowie Angehörige die befristet nicht mehr leistungsfähig sind).

Erwerbsfähigkeit ist gegeben, wenn Sie mindestens noch 3 Stunden täglich arbeiten können und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert sind.

Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt bzw. den der Bedarfsgemeinschaft nicht oder nicht ausreichend aus Ihrem Einkommen oder Vermögen sichern können und die Hilfe nicht von Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern erhalten.

Bezüglich einer genaueren Prüfung der Einkommensberücksichtigung und Vermögensanrechnung stehen Ihnen die Fachkräfte des Jobcenters Trier – Saarburg vor Ort in der Einzelberatung zur Verfügung.