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Antragstellung

Für alle Leistungen nach dem SGB II ist ein Antrag erforderlich.Mit dem Hauptantrag sind auch die Mehrbedarfe und Bedarfe für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach abgedeckt.Für diese Bedarfe erfragen Sie bitte die jeweiligen gesonderten Anlagen zum Hauptantrag.

Einmalige Leistungen sind formlos und gesondert zu beantragen.

Für Personen die als Selbstversorger heizen, ist bedarfsabhängig eine separate Antragstellung erforderlich. Dies bezieht sich auch auf die Leistungen aus dem Bildungspacket je Kind mit Ausnahme des persönlichen Schulbedarfs.Der Bedarf wird grundsätzlich ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Dieser wirkt auf den Beginn des Antragsmonats zurück.

Die Antragstellung kann formlos erfolgen. Hilfreich sind jedoch die Benutzung der Antragsvordrucke die Sie im Jobcenter als auch auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter dem Link www.arbeitsagentur.de vorfinden.

Es ist wichtig, dass Sie die Anträge rechtzeitig stellen.  Denn grundsätzlich gilt, dass für Tage vor der Antragstellung bzw. des Antragsmonats keine Leistungen erbracht werden.

Für die Bedarfsgemeinschaft gilt der Antrag auch für andere Personen gestellt, mit denen Sie zusammenleben.Achten Sie bitte darauf, dass Sie den Antrag in dem Jobcenter stellen in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten bzw. gemeldet sind.