Zum Hauptinhalt springen

Hilfen zum Lebensunterhalt

Der Leistungskatalog umfasst die Regelleistung / Sozialgeld, Mehrbedarfe für individuelle Lebenslagen, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Ergänzend werden Sie zur Kranken- und Pflegeversicherung angemeldet.

Mit dem Regelbedarf werden sowohl laufende als auch unregelmäßig anfallende Bedarfe pauschal gedeckt. Hierzu gehören z. B. Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsstrom sowie die allgemeinen Bedarfe des täglichen Lebens und der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Die Höhe der Regelbedarfe ist vom Personenstand abhängig und unterliegt einer Altersstaffelung im Bereich der minderjährigen Personen.

Mehrbedarfe sind je nach Fall individuell oder als Pauschale ausgestaltet und auf bestimmte Personengruppen bezogen.

Hierunter fallen:

  • Werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Alleinerziehende von Minderjährigen
  • Menschen mit Behinderungen die Leistungen nach dem SGB IX oder XII erhalten
  • Personen, die aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwändigere Ernährung angewiesen sind
  • Nicht erwerbsfähige Personen mit Behinderungen und Ausweismerkzeichen „G“
  • Personen, die aufgrund besonderer Umstände einen langfristigen und unvermeidbaren Zusatzbedarf aufweisen z. B. Kinderbesuchsrechte
  • Kosten bei dezentraler Warmwasseraufbereitung

Daneben besteht ein Anspruch auf einmalige Leistungen für:

  • Die Erstausstattung der Wohnung
  • Die Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt
  • Die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, die Reparatur therapeutischer Geräte und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten

Diese Ansprüche sind pauschaliert bzw. individuell ausgestaltet.

Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung als Miete oder bei Hauseigentum werden in ihrer tatsächlichen Höhe übernommen soweit sie angemessen sind.

Die Ausgestaltung der Angemessenheit obliegt dem lokalen kommunalen Träger der Grundsicherung. Als zuständiger Kostenträger hat der Landkreis Trier-Saarburg die Kosten für Kaltmiete und Nebenkosten abgestuft nach der Haushaltsgröße und den jeweiligen Verbandsgemeinden im Landkreis durch ein sogenanntes „Schlüssiges Konzept“ ermittelt. Dieses bildet ein ausreichendes Angebot an Wohnungen im unteren Preissegment ab und wird an die sich ändernden Wohnungsmarktbedingungen angepasst.

Die Heizkosten werden bis zu den Werten des bundeseinheitlichen Heizspiegels berücksichtigt und erfahren somit ebenfalls eine jährliche Anpassung.

Soweit sich die bisherigen Kosten beim Leistungsbeginn als unangemessen herausstellen, können diese in der Regel für eine Übergangszeit von bis zu 6 Monaten noch in voller Höhe getragen werden. Erst danach würden bei fortwährendem Leistungsbezug Bemühungen zur Kostenreduzierung gefordert werden.